From: "Paul Corroes" <paulcorreos@mail.com> 
Reply-To: barristerpaulcorreos@consultant.com 
Date: Thu, 10 Oct 2013 18:33:20 +0200 
Subject: =?iso-8859-1?Q?Gesch=E4ftsvorschlag?= 
 
 
 
 
              ÜBERSETZTE KOPIE 
 
Calle  Bruc n Nº  84 
08009, Barcelona-Spain 
Te: +34 603 542 167 
E.mail: barristerpaulcorreos@consultant.com 
FM/ALFA/AAS307-12 
                   SCHRIFTLICHE ABSICHTSERKLÄRUNG 
Hallo Lieb 
 
Zunächst möchte ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Barrister Paul 
Correos, ich bin der Rechtsanwalt und Nachlassverwalter der 
zwischenzeitlich verstorbenen Frau Sylvia Baumann, die bedauerlicherweise 
zusammen mit ihren nächsten Angehörigen bei dem Zug-Bombenanschlag in 
Madrid am 11. März 2004 ums Leben gekommen ist. Es mag Sie überraschen, 
diesen Brief von mir zu erhalten, da es zwischen uns keine früheren 
Schriftwechsel gab. Allerdings versichere ich Ihnen, dass ich Ihnen dieses 
Schreiben in gutem Glauben an unseren gegenseitigen Nutzen zukommen lasse. 
Daher erbitte ich Ihr vollumfängliches Vertrauen und absolute 
Verschwiegenheit in dieser Angelegenheit. Im Rahmen meiner Recherche nach 
einem Landsmann meiner verstorbenen Mandantin für diese unwiederbringliche 
Gelegenheit habe ich Ihre Kontaktdaten durch die digitale Suchmaschine der 
britischen Handelskammer aus dem Internet erhalten. 
 
Kürzlich erhielt ich einen Anruf eines mit mir befreundeten Bankiers, der 
mir bisher unbekannte Details bezüglich der Nachlassverwaltung des 
Vermögens der Frau Baumann mitteilte, nämlich, dass meine verstorbene 
Mandantin neben den mir bekannten Konten bei ihrer Hausbank ein geheimes 
Bankkonto bei der Bank, in welcher der mit mir befreundete Bankier 
angestellt ist,  besessen hat, auf dem sich ein Guthaben in Höhe von   10 
700 000, 00 (Zehnmillionensiebenhunderttausend) befindet. Mit diesen mir 
mitgeteilten Informationen bin ich an diese kontoführende Bank 
herangetreten und habe die Auflösung des Kontos beantragt. Die Bank stimmt 
der Auflösung des besagten Kontos unter der Bedingung zu, dass das 
Guthaben an den oder die nächsten Angehörigen der Erblasserin, meiner 
verstorbenen Mandantin, ausbezahlt werden muss. Jedoch liegt das Problem 
darin, dass ich bisher nicht in der Lage war, jemanden ausfindig zu 
machen, der in der von der Bank geforderten verwandtschaftlichen Beziehung 
zu meiner verstorbenen Mandantin steht. Sollte sich an dieser Situation 
nichts ändern, wird das Bankkonto gemäß den erbrechtlichen Bestimmungen so 
aufgelöst werden, dass ab November eine Genehmigungsfiktion zugunsten der 
lokalen Regierung Madrids zu wirken beginnt, damit diese das verbleibende 
Restvermögen der Verstorbenen konfiszieren kann. Diese Genehmigungsfiktion 
wird nur in den Fällen erteilt, in denen der Erblasser bzw. die 
Erblasserin kein Testament hinterlassen und kein rechtmäßiger Erbe 
innerhalb von neun Jahren nach dem Tod des Erblassers einen Anspruch bei 
der Bank eingereicht hat. 
 
An sich ist der Umstand, dass Frau Baumann ein Geheimkonto besaß, nicht 
ungewöhnlich. Es ist allgemein bekannt,  dass viele Menschen aus 
verschiedenen Gründen, einige aus Sicherheitsgründen, andere um 
steuerliche Belastung zu vermeiden, sich dafür entscheiden, ihr Geld in 
geheimen Bankkonten im Ausland anzulegen. Ich war allerdings überrascht, 
dass ich erst jetzt, acht Jahre nach dem Ableben meiner Mandantin, 
erfahre, dass sie eine solch hohe Summe an Geld in meinem Land angelegt 
hatte. Die Zielsetzung meiner Kontaktaufnahme zu Ihnen besteht darin, dass 
Sie dabei behilflich sein sollen, das Konto und damit das dort vorhandene 
Geld davor zu bewahren, von der Bank zugunsten der Regierung aufgelöst zu 
werden. 
 
Sollten Sie mir Ihr ehrliches und aufrichtiges Interesse bekunden, bin ich 
gewillt, Sie unter Ihrem Namen als den nächsten Angehörigen gegenüber der 
Bank auszuweisen, nachdem nun bisher niemand anderes mit einem 
Erbenanspruch an die Bank herangetreten ist, ich jedoch die Auflösung des 
Kontos bereits beantragt habe. Sie der Bank als nächsten und letzten 
Angehörigen auszuweisen, wird keine Probleme verursachen, da alle 
relevanten Dokumente an die Bank übermittelt werden, bevor diese wiederum 
in der Lage sein wird, die Angaben beim Nachlassgericht zu prüfen, da dies 
ein langwieriger Vorgang ist. Das einzige, was jetzt benötigt wird,  ist 
eine Erklärung an Eides Statt, die sowohl gemäß der Erbfolge als auch des 
Verwandtschaftsverhältnisses Sie als nächsten Angehörigen von Frau Baumann 
ausweist. Diese eidesstattliche Erklärung werde ich Ihnen zur Verfügung 
stellen, wenn ich von Ihnen hören. Nochmals möchte ich Sie darauf 
hinweisen, dass die Bank mir mitgeteilt hat, dass, sobald die 
erforderlichen Anträge und Dokumente vorliegen und das Guthaben ausbezahlt 
wurde, das Konto dauerhaft geschlossen sein wird und keine weiteren 
Anfragen mehr auf das Konto zugelassen werden. Dies ist also eine 
einmalige Gelegenheit für Sie mit mir als Partner einen Anspruch auf das 
Guthaben zu erheben, bevor es zu spät ist und die Regierung die oben 
erwähnte Genehmigungsfiktion beantragt. Bitte wägen Sie meinen Vorschlag 
nach Treu und Glauben sorgfältig ab. 
 
Mein weiteres Vorgehen wäre, dass Sie nach Abschluss der Transaktion 50% 
der Gesamtsumme behalten und die restlichen 50% an mich aushändigen Ich 
versichere Ihnen, dass diese Transaktion ohne jedes Risiko und ohne 
negative Auswirkungen für Sie von statten gehen wird. Die Rechtmäßigkeit 
und den Erfolg einer solchen Transaktion kann ich Ihnen durch meine 
Erfahrungen in Nachlassangelegenheiten garantieren, denn sobald das 
beantragte Verfahren beginnt, wird diese Transaktion innerhalb von sieben 
Werktagen abgeschlossen sein. Um das Verfahren in Gang zu bringen und die 
benötigten Unterlagen einwandtfrei ausstellen zu können, bestätigen Sie 
mir bitte die Richtigkeit Ihres vollständigen Namens und Ihrer Adresse. 
Bitte lassen Sie mir auch Ihre Telefonnummer zukommen. Schicken Sie mir 
hierzu bitte eine E-Mail an: barristerpaulcorreos@consultant.com Sie 
können mich außerdem auch auf meinem Fax 34 911 820 388 zu jeder Zeit 
erreichen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Barrister Paul Corroes 
Rechtsanwalt 
 
 
 
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