From: "RECHTSANWALTSKANZLEI DIAZ & ARAGON" <admin@dealer.com>
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Date: Mon, 30 Oct 2017 14:03:06 -0000
Subject: Letzte offizielle Meldung
RECHTSANWALTSKANZLEI DIAZ & ARAGON
Plaza de España 99-108 p/4, Madrid
E-Mail: dr.antonioedwardo@protonmail.com
TEL: 0034 63 255 4199 FAX: 0034 97 398 0046
Abschließende Mitteilung für die Zahlung des nicht beanspruchten Preisgeldes
KUNDENNUMMER:CCH-SA-CH/17
Wir moechten Sie informieren, dass das Buero fuer nicht beanspruchtes
Preisgeld in Spanien,unsere Anwaltskanzlei damit beauftragt hat, fuer sie
als gesetzliche Beraterbei der Bearbeitung und Auszahlung eines auf ihren
Namen gutgeschriebenen Gewinnes zu handeln, der nun seit ueber zwei Jahren
von ihnen nicht beansprucht wurde.
Der ihnen momentan zustehende Gesamtbetrag betraegt momentan
1.840,225.10 EURO Der urspruengliche Gewinn belief sich auf 1.506,
315.00. Da sie ihren Gewinn seit mehr als zwei Jahren nicht beansprucht
haben, wurde diese Gewinnsumme fuer den Zeitraumvon zwei Jahren veranlagt
und somit erfolgt die oben genannte Erhoehung ihres Gewinns.
Entsprechend dem Buero fuer nicht beanspruchtes Preisgeld, wurde ihr
Gewinn, als nicht beanspruchter Gewinn einer Lotteriegesellschaft, bei
ihnen zur Verwaltung und Veranlagung deponiert und in ihrem email addresse
versichert. Nach Auskunft der Lotteriegesellschaft steht ihnen das Geld
als Ausschuettung der Weihnachtsfoerderunglotterie zu. Die Kupons wurden
von einer Investmentgesellschaft gekauft. Weiters wurden wir von der
Lotteriegesellschaft darueber informiert, dass sie zum Gewinnzeitpunkt
schriftlich ueber ihren Gewinn verstaendigt worden sind, aber bis zum
Ablauf der gesetzlichen Beanspruchungsfrist ist ihr Gewinn von ihnen nicht
beansprucht worden.Aus diesem Grund wurde ihr Gewinn fuer die Dauer der
beiden letzten Jahre veranlagt. Gemaess dem spanischen Gesetz, muessen die
Gewinner nach dem Ablauf von zwei Jahren erneut ueber den Gewinn
informiert werden. Sollte ein Gewinnerneut nicht beansprucht werden, wird
der Gewinn erneut durch eine Investmentgesellschaft fuer eine weitere
Periode von zwei Jahren veranlagt. Dieses Schreiben versteht sich somit
als erneute offizielle Verstaendigung ihrerseits durch das Buero fuer
nicht beanspruchtes Preisgeld ueber ihren Gewinnanspruch. Sie werden
hiermit aufgefordert ihren Gewinn fristgerecht zu beanspruchen. Dies ist
eine Notifikation fuer das Beanspruchen ihres Gewinns.
Wir moechten sie darauf hinweisen, dass die Lotteriegesellschaft
überpruefen und bestaetigen wird ob ihre Identitaet mit dem Gewinner
uebereinstimmt, bevor ihnen ihr Gewinn ausbezahlt werden kann Unsere
Aufgabe ist es sie bei der Beanspruchung ihres Gewinns zu beraten.
Bitte setzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen
Rechtsanwaeltin in Verbindung DR. EDWARDO ANTONIO.
Tel: 0034 63 255 4199.
Fax: 0034 97 398 0046
E-mail: dr.antonioedwardo@protonmail.com
Er fuer die Abwicklung der Auszahlungen ins Ausland zustaendig und werden
ihnen bei der Abwicklung zur Seite Stehen. Bitte beachten sie, dass sie
ihren Anspruch bis spaetestens20.12.2017 angemeldethaben muessen, da
ansonsten ihr Gewinn erneut fuer die Periode von zwei Jahren veranlagt
wird und waehrend dieser Veranlagung ist eine Auszahlung nicht moeglich
ANMELDEFORMULAR FUER DEN GEWINNANSPRUCH
VORNAME: _____________________ NAME: ____________________________
KUNDENNUMMER:__CCH/SA/CH/17___ GEWINNSUMME:__1.840,225.10 EURO___
ANSCHRIFT: _________________________EMAIL: ______________________
TELEFON: ___________________________ MOBILE: ____________________
FAX: _________________________ GEB.DATUM:________________________
Mit Freundlichen Grüßen
DIAZ & ARAGON
RECHTSANWAELTE AM OBERSTEN GERICHTSHOF
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